Nicht alle Rhythmusstörungen stellen eine Bedrohung für den Patienten dar. Einige
Rhythmusstörungen sind eindeutig lebensgefährlich, andere werden individuell unterschiedlich
toleriert, so daß die zu ergreifenden Maßnahmen von Klinik und Vorerkrankungen des Patienten
abhängt. Die folgende
Aufstellung soll einen Anhaltspunkt geben, wie verschiedene Rhythmusstörungen eingeschätzt werden
können:
absolut lebensbedrohliche
Rhythmusstörungen:
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Kammertachykardie
Kammerflattern
Kammerflimmern
Kammerasystolie
Torsade de Pointes
Elektromechanische Entkopplung
AV-Block III. Grades ohne effizienten Kammerersatzrhythmus
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potentiell gefährliche
Rhythmusstörungen:
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Vorhoftachykardie
Vorhofflattern
Vorhofflimmern
AV-Junktionale Tachykardie
AV-Blöcke II. und III. Grades
VES als Salven bei symptomatischen Patienten oder herzkranken Patienten
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